Die Bestattung in
einem Urnengrab setzt die Einäscherung des Leichnams
voraus, daher ist in jedem Falle eine besondere Vereinbarung
mit dem Bestatter notwendig. Von Ihrem Bestattungsinstitut
erhalten Sie die vorgesehenen Formulare oder können sie
sich hier
herunterladen, ausdrucken und ausfüllen. Die
Asche der Verstorbenen wird in einer Urne beigesetzt. Bei
Urnengräbern unterscheidet man zwischen Einzelgräbern,
die in der Regel mit einem Gedenkstein versehen sind, auf
der der Name des Verstorbenen steht, anonymen Urnengräbern,
Urnen-Gemeinschaftsgräbern mit gemeinschaftlichem Gedenkstein,
Rasenreihengräbern oder Wahlgräbern. Die Ruhezeit
bei Urnengräbern ist je nach Grabstätte unterschiedlich,
aber meist kürzer als bei Erdgräbern. Üblicherweise
liegt sie zwischen 10 und 25 Jahren.
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