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Die Erdbestattung ist die klassische und häufigste
Bestattungsart.
Inzwischen wurde ihr der Rang der häufigsten Bestattungsart
in vielen großen Städten von der Feuerbestattung abgenommen.
Bei der Erdbestattung erfolgt die Beisetzung in einem Sarg aus verottbarem
Material – meistens aus Holz. Erdgräber werden je nach
Grabstättenträger und Friedhofsordnung als Wahl oder Reihengräber
angeboten.
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In einem Reihengrab
kann im allgemeinen nur ein Verstorbener beigesetzt werden.
Eine Verlängerung der Ruhezeit ist dabei normalerweise
nicht möglich.
Wahlgräber unterliegen hingegen nicht der strengen Ruhezeitregelung
und es können so oft mehrere Verstorbene zeitlich versetzt
in einem Wahlgrab beigesetzt werden, wobei mancherorts nachträglich
auch Urnen in Erdgräbern beigesetzt werden können.
Üblicherweise ist eine Verlängerung der Ruhezeit
bei Wahlgräbern möglich.
Wahlgräber können ein-, zwei oder mehrstellig sein
- das bedeutet, es können je nachdem, ein oder mehrere
Verstorbene beigesetz werden.
Zweistellige Wahlgräber werden oft auch "Doppelgräber"
genannt. Zweistellige- oder Doppelgräber werden vorwiegend
für Ehepartner gewählt um deren Wunsch nach Gemeinsamkeit
Rechnung zu tragen.
Wiederum abhängig von Grabstättenträger, Friedhofsordnung
und Grabstelle werden Särge in Doppelgräbern entweder
nebeneinander oder aufeinander plaziert, bei letzteren spricht
man oft von sogenannten "Tiefgräbern".
Die Ruhezeit bei Einzel- oder Doppelgräbern beträgt
mindestens 20 Jahre.
Ruhezeiten und Bedingungen sind von Friedhof zu Friedhof unterschiedlich,
daher ist ein Blick in die jeweilige Friedhofs- und Gebührenordnung
ratsam.
Jede Kommune muss diese ihren Bürgern zugänglich
machen. Oft sind sie sogar im Internet veröffentlicht.
Wir geben Ihnen hier gerne Auskunft….
rufen Sie bitte die 24 h Hotline
06831/8601325 an.
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