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Für Bestatter
gelten seit kurzem neue berufliche Standards. Darauf weist
der Bundesverband Holz und Kunststoff (BHKH) hin, der auch
der Bundesinnungsverband der Bestatter ist. Grundlage der
Änderungen ist die europäische Norm DIN EN 15017.
Auf 33 DIN-A 4-Seiten legt sie die Anforderungen an Bestatter-Dienstleistungen
fest.
Die neue Norm ersetzt die bisher in Deutschland gültige
DIN 77300. Änderungen betreffen unter anderem die Anforderungen
an das Personal der Bestatter, dessen Beratungspflichten sowie
Versorgung und Transport des Leichnams. Beschrieben wird auch
die thanatopraktische Behandlung, das heißt die zeitweilige
Konservierung des Verstorbenen durch Einbalsamierung.
Die Schrift erläutert zudem 44 wichtige Begriffe aus
dem Bestattungswesen. Im Anhang enthält sie das Muster
eines Leichenpasses und listet die ethischen Regeln der Internationalen
Kremations-Vereinigung auf.
„Mit dieser Norm sind die Bestatter eines der ersten
Gewerbe, das europaweit einheitliche Richtlinien für
fachgerechte Dienstleistungen festlegt“, sagt Rainer
Gebhardt, Vorsitzender der Bundesfachgruppe Bestatter im BHKH.
„So wird die Qualität in unserem anspruchsvollen
Tätigkeitsbereich gesichert. Das ist besonders wichtig,
denn Bestatter tragen eine hohe Verantwortung.“
Bei vorgeschriebenen Ausschreibungen und Vergaben im Bestattungswesen
ist die Norm maßgeblich für die Auswahl des Auftragnehmers.
Relevant ist sie auch für Gerichte und Sachverständige.
Sie dient als Grundlage, um zu beurteilen, ob ein Bestattungsvertrag
ordnungsgemäß erfüllt wurde und das Verhalten
des Bestatters fachgerecht war.
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