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Wir können Ihnen nicht den Schmerz und
die Trauer über diesen schweren Verlust nehmen, aber wir können
Sie auf diesem schweren Weg begleiten und betreuen. Wenn Sie es
wünschen, übernehmen wir selbstverständlich alle
anfallenden Formalitäten und Wege für Sie, um Sie so weit
wie uns möglich, in dieser schweren Zeit zu entlasten.
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Bei
Eintritt eines Todesfalles kommen auf die Hinterbliebenen
– in diesen schweren Stunden – eine Reihe von
organisatorischen Dingen zu, hier helfen wir Ihnen.
Tritt der Todesfal ?l in der Wohnung ein, so muss zunächst
ein Arzt (Notarzt) benachrichtigt werden, um den Tod festzustellen
und die Todesbescheinigung auszustellen. Hierzu benötigt
der Arzt den Personalausweis des Verstorbenen. Sofern der
Tod in einem Krankenhaus einem Heim oder einer ähnlichen
Einrichtung eintritt, kümmert sich die Verwaltung der
jeweiligen Einrichtung um die Ausstellung der Todesbescheinigung,
sobald dies erfolgt ist …..
….. rufen Sie bitte die 24 h Hotline
06831/8601325
Eine
Hilfe stellen wir Ihnen hier zur Verfügung als PDF
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